Erhaltungsgebote in der Stadt Salzburg 2018
Stellungnahme der Initiative Architektur
Mithin aufgrund unserer hier nachzulesenden Stellungnahme hat das Ressort von Stadtrat Padutsch den Amtsbericht bezüglich Festlegung von Erhaltungsgeboten, mit dem Vermerk den Bericht als Ganzes zu überdenken, an den Planungsausschuss/die Abteilung rückübermittelt.
Bezugnehmend auf die Studie Erstüberprüfung Erhaltungsgebote in der Stadt Salzburg, der terra cognita –Technisches Büro für Raumplanung und angewandte Raumplanung vom 10.10.2016 empfiehlt die Initiative Architektur eine Überprüfung durch externe ExpertInnen.
Aufgrund von methodischen, inhaltlichen und rechtlichen Bedenken ergeht das Ersuchen an den Magistrat der Stadtgemeinde Salzburg die Frage der Erhaltungsgebote, zu überdenken und externe ExpertInnen mit der Überprüfung jener Objekte zu betrauen, die gemäß der Studie von terra cognita nicht mehr als erhaltenswert gelten.
Allgemein muss festgehalten werden, dass der Ressourcenmangel in der Verwaltung für die Überwachung der erhaltenswerten Gebäude nicht über deren Erhaltung entscheiden kann. Wenn Bauten als erhaltenswert erkannt wurden, müssen die Ressourcen für die administrative Überwachung und Betreuung bereit gestellt und nicht umgekehrt die Erhaltung an die vorhandenen Ressourcen angepasst werden. Dies ist vor allem ein Appell an die Politik.
Fonds
Der Vorschlag einen Fonds zur Unterstützung von Eigentümern charakteristischer Bauten wird ausdrücklich begrüßt. Mit einem Erhaltungsgebot ist ein Eingriff in Eigentumsrechte verbunden. Daher kann, wie etwa beim Altstadterhaltungsgesetz, die Restriktion im Umgang mit dem Eigentum nur in Form einer definierten Gegenleistung seitens der öffentlichen Hand erwartet werden.
Vorbildwirkung
Die Stadtgemeinde sollte selbst eine Vorbildwirkung bei stadteigenen Objekten mit Erhaltungsgebot einnehmen und sie nicht aus dem Schutz entlassen. Dies wäre beim ehemaligen Gemeindeamt Maxglan (Pillweinstraße 15/Seb.-Stöllner-Straße 20) der Fall. Dieses steht mit Schule, Park und ehemaliger Feuerwehr (heute Musikverein Maxglan) in einem historischen und städtebaulich gewachsenen Kontext, der erst 1935 eingemeindeten Gemeinde Maxglan.
Bundesdenkmalamt
Wir regen einen fachlichen Austausch und eine Koordination mit dem Bundesdenkmalamt an. Dies unabhängig davon, ob einzelne Bauten unter Denkmalschutz gestellt werden können oder nicht. Eine diesbezügliche Prüfung seitens des BDA wird jedenfalls angeregt.
Gesamtstrategie „Bauliches Erbe Stadt Salzburg“
Am Ende des nunmehr ausgelösten Prozesses sollte eine Gesamtstrategie „Bauliches Erbe Stadt Salzburg“ stehen, welche die charakteristischen Bauten in den Altstadtschutzzonen I und II, Bauten die unter Denkmalschutz stehen (in- und außerhalb des Altstadterhaltungsgebietes) und solchen Objekten, die im Bebauungsplan (resp. im Grünland) mit einem Erhaltungsgebot geführt werden, umfasst. Eingebunden werden sollte diese Gesamtstrategie in einen Masterplan „Welterbe Salzburg“, der über den völkerrechtlichen Rahmen der UNESCO-Schutzzone hinaus, ein Zeichen für den nachhaltigen Umgang Salzburgs mit seinem bauhistorischen Erbe wäre.
Stadthistorisch bedeutsame Bauten im Grünland
Ein weiteres Problem, das in der Studie von terra cognita nicht vorkommt, gilt für alle jene Bauwerke, die im Grünland liegen. Für sie wurde per definitionem nie ein Bebauungsplan erstellt und ergo konnte auch kein Erhaltungsgebot erlassen werden.
Bewusstseinsbildung
Neben dem angesprochenen Fonds ist es unerlässlich in der Bevölkerung das nicht unerhebliche Interesse an der eigenen Stadt und ihrer Bau(-geschichte) zu stärken. Die Initiative Architektur bietet ihre Möglichkeiten an, um im künftigen Architekturhaus Salzburg bspw. Ausstellungen oder Diskussionen zum Thema zu organisieren und damit zur Bewusstseinsbildung für diese Aufgabe in der Bevölkerung beizutragen.