Österreichisches Parlament
Exklusiv für Mitglieder
BAUBESICHTIGUNG, WIEN MitgliederWir laden unsere Mitglieder herzlich ein zur Führung durch das Österreichische Parlament mit Architekt Prof. Pálffy.
Anmeldung bis 03.11.2023 erforderlich!
Österreichisches Parlament
"Das Parlament war in dem ursprünglichen Grundplan der Stadterweiterung von 1859 nicht vorgesehen, wurde jedoch mit der Verfassung von 1860, die ein Herren- und ein Abgeordnetenhaus vorsieht, als zusätzliche Bauaufgabe aktuell. In der Folge wurde der dänische Architekt Theophil Hansen 1874 mit der Planung des Parlamentes direkt beauftragt. Die Beispiele zu diesem neuen Gebäudetyp sind rar, und damit steht Hansen auch vor der exemplarischen Aufgabe, die Anforderungen an Plenum und Verwaltung nach seinen Gesichtspunkten in eine räumliche Beziehung zu setzen. Die formale Analogie zu einer Vorstellung von Demokratie wird mit den klassischen architektonischen Formen der griechischen Antike hergestellt. Unter der eklektizistischen Hülle verbirgt sich eine funktional klar gelöste Anordnung von Nutzungsbereichen, die perfekt kontrollierte, linear ausgerichtete Raumfolgen zum Inhalt haben. Nicht nur diese einzelnen Funktionsbereiche finden sich wieder in einer übergeordneten orthogonalen Grundstruktur, sondern auch sämtliche Hof- und Hohlräume, die der Haustechnik des Parlamentes vorbehalten sind. Theophil Hansen orientiert sich auch an den Errungenschaften der industriellen Revolution, die er ohne Berührungsängste in seine Architektur integriert. […]
1945 werden durch einem Bombenschaden Teile des Parlamentes zerstört, vor allem ist das Herrenhaus von dieser Tatsache betroffen. Für den folgenden Umbau verantwortlich zeichnen die Architekten Fellerer und Wörle. Sie folgen den ursprünglichen von Hansen vorgegebenen räumlichen Konturen, beziehen sich in ihrer Architektur jedoch auf eine Formensprache der Moderne, die mit wenigen Materialien ein Bild der Einfachheit, Helligkeit liefert und so für eine Arbeitsatmosphäre verantwortlich wird, die durchaus im Gegensatz zu der imperialen Polychromie des Hauses zu lesen ist. Pathos und Monumentalität werden an dieser Stelle durch eine freundliche Stimmung ersetzt. Diese räumliche Tatsache ist aber auch als Ausdruck eines neuen Demokratie- und Zeitverständnisses zu verstehen.
Als Ergebnis eines Wettbewerbes wurden Jabornegg & Pálffy 2014 mit der Sanierung und räumlichen Erweiterung des Parlaments beauftragt. Anlass für das Verfahren war der Wunsch, für die Öffentlichkeit umfangreichere Informationsflächen im Parlament zu schaffen, aber auch eine Erweiterung der parlamentarischen Arbeitsflächen anbieten zu können. Die Instandsetzung des Gebäudes begründet sich zum einen in einer allfälligen Abnutzung von Materialien, zum anderen in den partiellen räumlichen Überformungen des Bestandes, die, in ihrer aktuellen Vielzahl, einem dem Haus angemessenen Standard zugeführt werden sollen. Die Planung orientiert sich entlang der Logik des architektonischen Konzeptes von Theophil Hansen und besetzt mit den neuen baulichen Eingriffen vor allem die architektonischen Leerstellen der historischen Baustruktur. […] Diese architektonischen Eingriffe werden vor allem in drei Ebenen eingelöst, die dem Wunsch nach der Öffnung des Hauses für ein größeres Publikum Rechnung tragen. […]
Einen wesentlichen Eingriff stellt die Änderung des oberen räumlichen Abschlusses des Nationalratssitzungssaales dar. Mit dem Entfall der Lichtzwischendecke wird durch das neue Glasdach der Blick in den Himmel frei gegeben. Die Nachvollziehbarkeit von Tagesverlauf und Witterung wird damit für die Wahrnehmung ermöglicht. Die Bestandsräume werden, sofern erforderlich, auf die ursprünglichen Raumzuschnitte zurückgeführt, mit der konsequenten Entfernung von Einbauten späteren Datums. Mit dieser Freilegung wird nicht nur die Baugeschichte des Hauses lesbar, sondern vor allem eine nachhaltige Instandsetzung der Räume wieder möglich." (Text der Architekten)
Eckdaten
Regierungsgebäude
2014–2022
Umbau + Erweiterung
52.700 m²
in Zusammenarbeit mit AXIS Ingenieurleistungen ZT GmbH
WICHTIG: Alle Teilnehmenden müssen einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) vorweisen. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Schülerausweis) vorweisen. Beim Zutritt ins Parlament findet eine Sicherheitskontrolle statt.