Das beste Haus
Architekturpreis 2005
Abgabe bis 31. Jänner 2005
Jury und PreisverleihungDie Jury besteht aus neun von den regionalen Architekturinstitutionen und der s Bausparkasse ausgewählten Fachleuten, die jeweils “Das beste Haus“ pro Bundesland wählen und weitere maximal zwanzig Projekte für eine mögliche Ausstellung bzw. sonstige Veröffentlichung nominieren.
“Das beste Haus“ jedes Bundeslandes wird im Rahmen einer einmalig stattfindenden Preisverleihung ausgezeichnet.
Das Preisgeld beträgt je E 2.500,– für den Bauherrn und für den Architekten/Planer des Siegerprojektes des jeweiligen Bundeslandes (allfällige Steuern und öffentliche Abgaben sind von den Gewinnern selbst
zu tragen).
Termine
Teilnahmeberechtigt sind alle Einsendungen, die bis 31. Januar 2005 (Datum des Poststempels) an das
Architekturzentrum Wien
Museumsplatz 1, im MQ
A-1070 Wien
geschickt werden. Einsendungen nach diesem Termin werden nicht berücksichtigt. Die Preisverleihung findet spätestens Ende April 2005 statt. Die Gewinner werden schriftlich verständigt.
*Wir wenden uns gleichermaßen an weibliche und männliche Interessenten, sprechen aber wegen leichterer Lesbarkeit nur in der männlichen Form.
Bewerbungsunterlagen
“Das beste Haus“ ist mit folgenden Unterlagen einzureichen:
‹ 2 Blätter 70/100 cm (quer oder hoch) als Einzelblätter, keine blattübergreifende Grafik, Name und Adresse des Bauherrn/des Architekten/des Planers dürfen ausschließlich auf der Rückseite angeführt sein.
Inhalt: Darstellung der Einbindung des Gebäudes in die Umgebung/Landschaft (großflächiger Lageplan), Darstellung des Einfamilienhauses mittels Fotos und aller für die Darstellung relevanten Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Perspektiven).
‹ Erläuterungen des Architekten/Planers
‹ Erläuterungen/Beschreibungen des Bauherrn
Die Erläuterungstexte sollen zusammen max. 2 Din A4 Seiten umfassen.
‹ ausgefülltes Datenblatt der Ausschreibung
‹ Einreichung des Materials in gerollter Form, alle anderen Darstellungsformen sind nicht zur Teilnahme zugelassen (keine Broschüren, digitale Darstellungen wie Animationen, Filme, etc., Modelle, etc.) Die Rollen müssen mit Namen und Adresse des Teilnehmers gekennzeichnet und mit dem Betreff “Das beste Haus“ versehen sein.
Informationen
www.dasbestehaus.at
oder bei
‹ Frau Dr. Charlotte Harrer, s Bausparkasse,
Tel. 050100 29326,
charlotte.harrer@sbausparkasse.co.at
‹ Frau Mag. arch. Caroline Kufferath,
Architekturzentrum Wien,
Tel. 01 522 31 15, kufferath@azw.at
Folgende Fragen bieten eine Orientierungshilfe zum Inhalt der textlichen Erklärungen:
1. In welcher Hinsicht ist das
eingereichte Einfamilienhaus ein
Vorbild für künftiges Bauen?
2. Was ist das Innovative
des eingereichten Einfamilienhauses?
3. Was ist der Beitrag zur
Integration in Landschaft und
Besiedelungsstruktur?
4. Was war das charakteristische
des Bauprozesses?
5. Wie war die Zusammenarbeit
von Bauherrn und Architekten?
Erfolgte die Einbindung des
Bauherrn?
6. Wie hat der Bauherr den
Architekten gefunden?
7. Was ist der ökologisch
zukunftsweisende Aspekt des Einfamilienhauses?
8. Was war das ursprüngliche
Anforderungsprofil an das Haus?
9. Hat sich das Anforderungsprofil im Laufe des Planungsprozesses verändert?
Teilnahmebedingungen
Eingereicht werden können ausschließlich in Österreich realisierte Einfamilienhäuser. Darin eingeschlossen sind ebenfalls architektonisch wirksame Zu- und Umbauten zu bestehender Bausubstanz. Zugelassen für den Architekturpreis 2005 “Das beste Haus” sind alle Objekte, für die in den Jahren 2000–2004 die Benützungsbewilligung erteilt worden ist. Voraussetzung ist die Errichtung des Hauses gemeinsam mit einem Architekten/Planer. Einreichen können der Architekt/Planer gemeinsam mit dem Bauherrn.
Die Eigentümer sowie Architekten/Planer der eingereichten Objekte räumen der s Bausparkasse und ihrer Konzernmutter Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (im Folgenden kurz Erste Bank)
gemeinsam und/oder jeweils einzeln das umfassende Nutzungsrecht an den im Zuge des Wettbewerbes zur Verfügung gestellten Abbildungen des Gebäudes und sonstigem diesbezüglichen Material unentgeltlich ein. Nach der Jurierung werden die s Bausparkasse und die Erste Bank die eingeräumten Nutzungsrechte nur mehr hinsichtlich der prämierten und der für weitere Publikationen nominierten Objekte ausüben. Diese Rechtseinräumung umfasst die unwiderrufliche, räumlich, sachlich und zeitlich unbeschränkte Einräumung aller Werknutzungsrechte an den genannten Abbildungen und den zur Verfügung gestellten Inhalten jeweils mit Namensnennung der Autoren zur gänzlichen und/oder teilweisen Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Sendung und körperlichen Wiedergabe und zur Zugänglichmachung an die Öffentlichkeit (insbesondere für Medienberichte, Geschäftsberichte, Ausstellungen und Ähnliches) sowie jeder sonstigen derzeit oder künftig möglichen Nutzung in allen Ländern, in denen die Erste Bank-Gruppe derzeit und in Hinkunft Geschäftstätigkeit entwickelt.
Soweit Rechte Dritter an dem zur Verfügung gestellten Material bestehen, liegt es in der Verantwortung der Eigentümer sowie Architekten/Planer, entsprechende Vereinbarungen für den Zeitraum bis zur Jurierung mit diesen zu treffen. Falls solche Rechte Dritter auch hinsichtlich der prämierten und für weitere Veröffentlichungen nominierten Objekte bestehen, haben die Eigentümer sowie Architekten/ Planer die diesbezüglich Berechtigten bekanntzugeben. Die s Bausparkasse und die Erste Bank werden versuchen, mit diesen Dritten hinsichtlich der Werknutzungsrechte an den eingereichten Unterlagen nach der Jurierung eine einvernehmliche Lösungen anzustreben. In jedem Fall haben s Bausparkasse und Erste Bank das Recht, die prämierten und die für weitere Publikationen nominierten Objekte jederzeit auf ihre Kosten fotografieren
zu lassen.
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die eingereichten Unterlagen ins sachliche Eigentum der s Bausparkasse übergehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.